Er hatte „blöd geguckt“, deshalb mußte der Unternehmer Branimir C. sterben. Hasan A. kam wegen dieses Affronts so in Rage, daß er den jungen Mann tottrat.
So zu lesen in der „Hamburger Morgenpost“.
Immer mehr Einheimische machen die unangenehme Erfahrung: Wenn man vor islamischen Einwanderern nicht demütig den Blick senkt sondern sie womöglich noch anguckt, fassen diese das sofort als Provokation auf und reagieren unangenehm. Sie fühlen sich in ihrer „Ehre“ gekränkt und wenn man Pech hat, antworten sie auf einen derartigen „Angriff“ mit sofortiger Gewaltausübung.
Offenbar ist diesen Leuten ihre „Ehre“ sehr wichtig und sie tun alles dafür, sie nicht zu beschmutzen. An dieser Stelle drängt sich die Frage auf, was ist eigentlich mit unserer, der einheimischen Ehre los?
Tatsächlich spielte der Ehrbegriff und die „Reinhaltung der Ehre“ auch in unserer Kultur eine sehr große Rolle. Das änderte sich mit dem kulturellen Bruch von 1945. Und wie so vieles, was vor diesem Datum wichtig war, ist auch unser Ehrbegriff seitdem fast völlig in Vergessenheit geraten.
Das gibt Anlaß für einen kleinen Blick in die Geschichte. Noch vor 100 Jahren gab es auch im deutschen Sprachraum die rechtlich anerkannte Praxis, in manchen Fällen einen Angriff auf die Ehre mit sofortiger Gewaltausübung zu ahnden.
Aber im Unterschied zum Gebaren unserer orientalischen Kulturauffrischer war die Ausübung dieser „Ehrennotwehr“ in unserem Kulturkreis an sehr strenge Regeln gebunden.
Nur Offiziere und Offiziersanwärter durften die Ehrennotwehr ausüben. Und auch nur in ganz bestimmten Situationen: Wenn sie, in der Öffentlichkeit mit Uniform und mit Seitenwaffe bekleidet, in Anwesenheit anderer Personen beleidigt wurden.
Die beleidigende Person durfte nicht dem Offiziersstand angehören. Denn bei Beleidigungen von Offizieren untereinander gab es andere Wege die Tat zu sühnen (das Duell).
Die Ehrennotwehr durfte außerdem nur mit der „zuständigen Waffe“ ausgeübt werden, das heißt mit dem Offizierssäbel.
So ein Säbel war eine durchaus ernstzunehmende Waffe, wie dieses Video erahnen läßt:
Rechtlich gesehen handelte es sich bei einer solchen Ehrennotwehr nicht um einen Mord, sondern um Notwehr. Die Ehre eines Offiziers und des gesamten Offiziersstandes wurde so hoch eingeschätzt, daß sie gleichrangig neben die anderen notwehrfähigen Rechtsgüter trat.
Dennoch war diese Ehrennotwehr die allergrößte Ausnahme. In der zeitgenössischen Literatur zur Frage des Ehrenschutzes lesen wir:
„Zur Vermeidung von Konflikten sind allerdings Wohlerzogenheit und Vornehmheit der Gesinnung, verbunden mit jenem Ernst und jener Würde des Auftretens, welche den Gebildeten kennzeichnen, die sicherste Schutzwehr, während unbegründete Empfindsamkeit und allzu schneidiges Auftreten leicht die Ursache gesellschaftlicher Reibungen werden können.“ (in: Duell-Codex Gustav Hergsell. Wien Pest Leipzig. 1891. Hartleben’s Verlag.)
Derartig zivilisierte Gedanken scheinen in den Hirnen unserer türkischen Freunde eher selten vorzukommen.